Vom GKV-Spitzenverband wurde ein detailliertes Konzept entwickelt.
„In Pflegeheimen werden vier Teilbereiche untersucht:
📎 Pflege und medizinische Versorgung der beziehungsweise des Versicherten,
📎 Umgang mit demenzkranken Bewohnern,
📎 Betreuung und Alltagsgestaltung,
📎 Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene.
Bei ambulanten Pflegediensten werden Teilnoten in drei Bereichen vergeben:
📎 pflegerische Leistungen,
📎 ärztlich verordnete pflegerische Leistungen,
📎 Dienstleistung und Organisation.
Ergänzt werden diese Prüfergebnisse jeweils durch eine Heimbewohner– beziehungsweise Kundenbefragung.“ (* BMG, 2017)
Geordnet in 20 Fragen werden in Altenheimen 155 einzelne Kriterien abgefragt, die teilweise noch weiter unterteilt sind. Einige Beispiele:
- Sind Rufanlagen intakt und erreichbar?
- Stehen abschließbare Schubladen oder Fächer für jeden Bewohner zur Verfügung?
- Ist die Pflege im Sinne der Bezugspflege organisiert?
- Werden die für die stationäre Pflege relevanten Aussagen der Expertenstandards des DNQP im Rahmen des Qualitätsmanagements berücksichtigt oder sind konkrete Maßnahmen in dieser Hinsicht geplant?
- Sind zielgruppengerechte Bewegungs- und Aufenthaltsflächen vorhanden (auch nachts)?
- Wird ein geeignetes Konzept zur Einarbeitung neuer Mitarbeiter in der Pflege nachweislich angewandt?
- Verfügt die Pflegeeinrichtung über ein Beschwerdemanagement?
- Ist der Gesamteindruck der Einrichtung im Hinblick auf Sauberkeit und Hygiene gut? (z.B. Optische Sauberkeit, Ordnung, Geruch)
- Wird der Speiseplan in gut lesbarer Form bekannt gegeben?
- Sind Kaltgetränke unbegrenzt und jederzeit verfügbar?
- Beträgt der Abstand zwischen der zuletzt für alle Bewohner angebotenen Mahlzeit am Abend und der ersten Mahlzeit am Morgen weniger als 12 Stunden?
- Gibt es Aktivitäten zur Kontaktaufnahme/Kontaktpflege mit dem örtlichen Gemeinwesen? - Wird die Eingewöhnung der Bewohner in die Pflegeeinrichtung systematisch begleitet?
- Gibt es ein Angebot zur Sterbebegleitung auf der Basis eines Konzeptes?
- Entspricht die Medikamentenversorgung den ärztlichen Anordnungen?
- Sind Ort und Zeitpunkt der Entstehung der chronischen Wunde/des Dekubitus nachvollziehbar?
- Wird die erforderliche Mund- und Zahnpflege den Bedürfnissen und Gewohnheiten des Bewohners entsprechend durchgeführt?
Bei den Prüfungen können einige Bereiche dieser Fragen im Büro abgearbeitet werden. Viele Antworten müssten in den Pflegedokumentationen zu finden sein. Gespräche mit dem Heimbeirat und einzelnen BewohnerInnen gehören ebenfalls zu den Pflichten der Prüfenden.
Schwierigkeiten mit den Äußerungen der Pflegebedürftigen und Angehörigen zeigen die im Oktober 2009 vorgestellten Ergebnisse der Bewohnerbefragung (die Fragen dazu ). Die Noten ausreichend oder mangelhaft wurden hier gar nicht vergeben. 98,8 Prozent der Einrichtungen erhalten hier gute Noten; 87,0 Prozent sogar ein sehr gut. Sie bietet damit Pflegebedürftigen und Angehörigen kaum Entscheidungshilfe für die Auswahl einer Einrichtung. Hier ist die Pflegewissenschaft gefragt Methoden zu entwickeln, die die Zufriedenheit und die Kritik der BewohnerInnen und Angehörigen differenzierter erfasst.
Es muss die Frage gestellt werden, wie die Einrichtungen die vielen Kriterien der Prüfung in der Praxis umsetzen sollen. Ein Beispiel:
Faktoren, die hier zu berücksichtigen wären, sind beispielsweise Unsicherheiten beim Aufstehen, Stehen, Gehen, Treppensteigen, aber auch Einschränkungen des Sehens und der geistigen Orientierung. Um dies gründlich zu tun, muss eine Pflegekraft einige Übungen mit den Betroffenen machen und die Ergebnisse dokumentieren. Unter Verwendung von Bewertungsskalen kommt dabei eine Einschätzung heraus, die prophylaktische Maßnahmen überflüssig oder notwendig erscheinen lässt. Das individuelle Sturzrisiko kann sich ändern, durch Erkrankungen, Medikamente oder den Erfolg aktivierender Pflege. So wird in der Regel gefordert die individuelle Einschätzung alle 4-6 Wochen zu wiederholen. Eine Pflegefachkraft muss also wieder Einschätzen, Übungen mit den BewohnerInnen durchführen, dokumentieren, Maßnahmen evaluieren und neue planen. Die geänderten Pflegemaßnahmen müssen im Team kommuniziert werden. Wäre das in 15 Minuten zu schaffen??
Eine Hochrechnung:
In einem Wohnbereich leben 24 Menschen; zwei Drittel könnten aufstehen; regelmäßig alle sechs Wochen wird das Sturzrisiko eingeschätzt, was jeweils mindestens 15 Minuten dauert. Daraus errechnen sich monatlich etwa zweieinhalb Arbeitsstunden einer Pflegefachkraft.
In ähnlicher Weise soll auch beim Dekubitusrisiko, bei Schmerzen, bei der Ernährung und der Flüssigkeitsaufnahme, bei Inkontinenz, beim Kontrakturenrisiko und im Zusammenhang mit Demenz verfahren werden. Wie viele Arbeitsstunden pro Monat muss die Pflegedienstleitung einplanen, um diesen Anforderungen an die systematische Risikoerfassung zu genügen?
Wenn dieser Zeitaufwand nicht bei der Körperpflege, bei der Anleitung von Auszubildenden, bei der Qualifizierung von angelernten MitarbeiterInnen, bei der Fortbildung, bei Gesprächen mit Angehörigen ... eingespart werden soll, dann müssten die Kostenträger mehr Personal finanzieren.
In der Praxis lösen die Prüfungen durch die Vertretungen der Kostenträger vielerorts Ängste und Unsicherheiten aus. Werden Überstundenberge und häufige Personalwechsel verwaltet fällt es schwer mit Kritik positiv umzugehen. Eine Leitung berichtet: "Bei der Überprüfung durch eine ganze Gruppe von Vertretern des MDK und der Heimaufsicht erfolgte keinerlei Beratung. Es wurde nur nach Missständen gesucht. Die gesamte Dokumentation wurde angezweifelt. Es bestand keine Bereitschaft, mit den durch die Beschwerden beschuldigten Pflegekräften, selbst zu sprechen." (zum Text )
Schon der Versuch hier die Prüfungen übersichtlich zu beschreiben gerät recht unübersichtlich. Es ist also nicht einfach das Verfahren und die Prüfberichte zu verstehen. Es wird schon seit vielen Jahren von den MDK die Qualität der Arbeit der Pflegeeinrichtungen geprüft. Die Ergebnisse der Prüfungen wurden aber vertraulich behandelt. So wurde das - vielerorts zähneknirschend - hingenommen.
Seit Ende 2009 werden die Ergebnisse der Prüfungen nach den "Transparenzkriterien" aber veröffentlicht. Wer in Teilergebnissen die Noten vier oder fünf bekommen hat, muss befürchten nur noch schwer neue KundInnen finden zu können. Dies gilt besonders dann, wenn in erreichbarer Nähe Einrichtungen besser abgeschnitten haben. Die Auseinandersetzungen werden heftig, öffentlich und teilweise vor Gericht geführt (wir dokumentieren das auf der Seite Reaktionen).
Sowohl systematische Qualitätsprüfungen als auch die Veröffentlichung von Prüfergebnissen wurden über viele Jahre intensiv diskutiert. Es ist weder den Interessenvertretungen, noch der Politik, noch der Pflegewissenschaft oder den Pflegenden gelungen ein überzeugendes System zu entwickeln.
Neben den Pflegenoten werden auch andere Ideen zur Auswahl einer Pflegeeinrichtung in die Diskussion gebracht.
Am 31. März 2011 geht Thomas Klie einen radikalen Schritt. Er fordert öffentlich die Vergabe von Pflegenoten einzustellen. Zusammen mit Franz J. Stoffer schreibt er:
Nein zu Pflege-Noten. Unterstützen Sie das Moratorium
[... mehr lesen]
weiter lesen:
Wie kann Qualität in der Pflege gemessen werden?
Seit Juli 2010 liegt eine erste wissenschaftliche Studie zu diesem Versuch mehr Transparenz in der Pflege zu schaffen vor.
Mehr über die Arbeit der Heimaufsicht
Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes über die Prüfung der in Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität nach § 114 SGB XI (Qualitätsprüfungs-Richtlinien – QPR) vom 11. Juni 2009 in der Fassung vom 30. Juni 2009
Erhebungsbogen zur Prüfung der Qualität nach den §§ 114 ff. SGB XI in der stationären Pflege![]()
Erhebungsbogen zur Prüfung der Qualität nach den §§ 114 ff. SGB XI in der ambulanten Pflege![]()
Papier zur Darstellung der Prüfergebnisse![]()
Ohne fremde Hilfe auf den Balkon rollen - Das Projekt Heimverzeichnis bewertet Pflegeheime aus Verbrauchersicht, epd Artikel (November 2010)
* BMG, 2017: Qualität und Transparenz in der Pflege, Informationen zum „Pflege–TÜV“ auf den Internetseiten des Bundesminsieriums für Gesundheit (Stand 16. Februar 2017, abgerufen am 4. September 2018)